Habe ich einen Anspruch auf ein Mietfahrzeug?

Ja für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (wird vom Sachverständigen festgelegt) steht dem Geschädigten im Fall eines Haftpflichtschadens ein Unfallersatzwagen bzw. Mietwagen zu. Die entstehenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Im Fall eines Kaskoschadens entscheidet der Inhalt Ihrer individuellen Police darüber, ob und wie lange Sie einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug haben.

Zuletzt aktualisiert am 21.01.2020 von Stephanie Nowak.

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