Kann ich einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?

Wer unschuldig an einem Unfall beteiligt ist, kann zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen Sachverständigen mit der Begutachtung seines Fahrzeuges beauftragen. Die Kosten des Gutachtens sind Ermittlungskosten und müssen von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.01.2020 von Stephanie Nowak.

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