Kasko- oder Haftpflichtschaden? Wer ist zuständig?

Wie schnell ist es passiert - einen kurzen Moment unaufmerksam und man fährt beispielsweise dem unverhofft bremsenden Vordermann auf. Oder auch umgekehrt. Aber wann ist ein Schaden ein Fall für die Kaskoversicherung und wann für die Haftpflicht?

KASKOSCHADEN

Wer schuldhaft einen Unfall verursacht oder sein Fahrzeug durch ein Unfallereignis selbst beschädigt, kann seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, wenn eine entsprechende Police abgeschlossen wurde.

Die Gutachtenerstellung erfolgt hierbei nach Weisung der Versicherung und stützt sich hierbei auf den bestehenden Versicherungsvertrag und die allg. Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB). Es wird zwischen Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden. Teilkaskoschäden können sein: Wild- Unwetter-, Diebstahl- oder Brandschäden usw.

Der Versicherungsnehmer kann im bestimmten Fällen den Sachverständigen vorschlagen.
Wir erstellen für namhafte Versicherer (z.B. Directline, Debeka, Volkswohlbund, AXA usw.) Gutachten für Kaskoschäden und stehen Ihnen auch in diesem Fall gern zur Seite.

HAFTPFLICHTSCHADEN

Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat nach §249 BGB das Recht auf Schadenersatz!

Zur Durchsetzung dieser Ansprüche muss der Geschädigte seinen Schaden am Fahrzeug dem Grunde und der Höhe nach nachweisen. Hierzu kann und sollte er sich einen unabhängigen Sachverständigen benennen.

Wir erstellen im Auftrag des Geschädigten ein Schadengutachten, nach den aktuellen Richtlinien zur Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten. Wir sind gern bei Fragen rund um die Schadenabwicklung für Sie da.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2022 von Daniel Wahl.

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